Die Produktgruppen
Das Qualitätssicherungssystem der QLA findet Anwendung für alle Rest- und Abfallstoffe, die für eine landbauliche Verwertung geeignet und zulässig sind (als Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat).
Unter den nachfolgenden Schaltflächen finden Sie kurze Informationen zu den einzelnen Produktgruppen.
Sprechen Sie uns für weitergehende Fragen oder Absprache gerne an!
Klärschlamm
Wertvolles Düngemittel
- Klärschlamm enthält zahlreiche Pflanzennährstoffe, so dass er als wertvolles Düngemittel verwertet werden kann; v.a. P2O5 ist wertgebend, aber auch andere Inhaltsstoffe sind aus Sicht von Pflanzernährung und Bodenleben von Interesse (z.B. N, K2O, Organik)
- die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unterliegt den Vorgaben der Klärschlammverordnung (AbfKlärV, AVV 19 08 05) und der Düngemittelverordnung (DüMV, Tab. 7, Punkt 7.4.3)
- Kläranlagen >100.000 EW müssen ab 01.01.2029 ihre Schlämme thermisch verwerten, für Kläranlagen >50.000 EW gilt dies ab 01.01.2032
- Kläranlagen <50.000 EW können auch über 2032 hinaus Klärschlämme landwirtschaftlich oder im Landschaftsbau verwerten
- Eine Direktverwertung in der Landwirtschaft entspricht einer P-Recycling-Quote von 100%
- Der Gesetzgeber fordert strenge Kontrollen; auch die Qualitätssicherung ist umfassend geregelt (AbfKlärV Teil 3, §§ 19 – 31)
- Die QLA ist zurzeit einziger zugelassener Träger eine Qualitätssicherung nach AbfKlärV
- Die QLA ist durch ihren Gesellschafter DWA fachlich fundiert aufgestellt
- Die QLA–Qualitätssicherung ermöglicht diverse Erleichterungen, besonders relevant ist die Möglichkeit zur überregionalen Verbringung von nicht hygienisiertem Klärschlamm
- Die QLA bietet Beratung bei den Inputstoffen, Bewertung der Behandlung und Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- Begleitung bei Behördenabsprachen
- Preise und Kosten finden Sie unter dem Reiter "Kategorien"
Sprechen Sie uns gerne an!
Gärrest
Wertvolles Düngemittel
- Gärreste sind organische Reststoffe aus der anaeroben Behandlung von organischen Stoffen (Biogas-Produktion)
- Gärreste stammen entweder aus Abfallanlagen (mit Bioabfällen, z.B. aus privater oder kommunaler Sammlung) oder aus Anlagen zur Behandlung von Wirtschaftsdüngern und nachwachsenden Rohstoffen (ohne „Bioabfälle“; NaWaRo-Anlagen)
- Gärreste sind wertvolle Düngemittel, deren Nähstoffausstattung von den Inputstoffen abhängt
- Gärreste bringen viel organische Substanz in den Boden, gut für Erhalt und Förderung von Humus und Bodenleben geeignet
- Gärreste aus Abfallanlagen unterliegen den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Düngemittelverordnung (DüMV), Gärreste aus NaWaRo-Anlagen unterliegen stofflich nur denen der DüMV
- Die QLA bietet Beratung bei den Inputstoffen, Bewertung der Behandlung und Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- Begleitung bei Behördenabsprachen
- Mit QLA-Zeichen sind Erleichterungen nach BioAbfV möglich (z.B. Lieferscheinverfahren)
- Preise und Kosten finden Sie unter dem Reiter "Kategorien"
Sprechen Sie uns gerne an!
Kompost
Wertvolles Düngemittel
- Kompost stammt aus der aeroben Behandlung organischer Abfällen
- Komposte sind nicht nur Nährstoffträger ("Düngemittel"), sondern auch wertvolle Lieferanten organischer Substanz in den Boden, damit gut für Erhalt und Förderung von Humus und Bodenleben geeignet
- Sowohl Bioabfall- als auch Grüngutkomposte unterliegen im Rahmehn der landbaulichen Verwertung den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Düngemittelverordnung (DüMV)
- Die QLA bietet Beratung bei den Inputstoffen, Bewertung der Behandlung und Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- Begleitung bei Behördenabsprachen
- Mit einem QLA-Zeichen sind Erleichterungen nach BioAbfV möglich (z.B. Lieferscheinverfahren, …)
- Bei geeigneten Komposten (Einzelchargen) ist eine Ausweisung der Konformität mit der EU-Ökoverordnung möglich
- QLA-Komposte (Einzelchargen) können bei Einhaltung der Bioland-Kompost-Kriterien für den Einsatz in Bioland-Betrieben gekennzeichnet werden
- Preise und Kosten finden Sie unter dem Reiter "Kategorien"
Sprechen Sie uns gerne an!
Champost
Wertvolles Düngemittel
- Champoste sind Reste aus der Produktion von Champignons
- Champoste bestehen im Wesentlichen aus Stroh, Pferde- und Hühnermist sowie Kalk - plus abgetötetem Mycel der Champignons und zum Teil Deckerde (Torf)
- Champost ist nicht nur Nährstoffträger (Düngemittel), sondern auch wertvoller Lieferant organischer Substanz in den Boden, damit gut für Erhalt und Förderung von Humus und Bodenleben geeignet (in der Wirkung ähnlich Kompost)
- Ein relevanter Aufwuchs von Pilzen auf Ackerflächen, auf denen Champost ausgebracht wurde, ist ausgeschlossen
- Champost unterliegt der Bioabfallverordnung (BioAbfV, AVV 02 01 99) und der Düngemittelverordnung (DüMV, Tab. 7, Punkt 7.1.7 - a)
- Wichtig: Abgabe von Champost muss nach BioAbfV § 9a (einmalig) bei zust. Behörde angemeldet und genehmigt werden (Listung in BioAbfV Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe b)
- Die QLA bietet Beratung bei den Inputstoffen, Bewertung der Behandlung und Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- Begleitung bei Behördenabsprachen (auch Meldung nach BioAbfV § 9a)
- Mit einem QLA-Zeichen sind Erleichterungen nach BioAbfV möglich (z.B. Lieferscheinverfahren, …)
- Preise und Kosten finden Sie unter dem Reiter "Kategorien"
Sprechen Sie uns gerne an!
weitere Stoffe und Gemische
Einstufung und rechtliche Vorgaben
- Neben den großen Abfall-Stoffströmen wie Klärschlämmen, Gärresten und, Komposten können weitere (Abfall-) Stoffe als Düngemittel genutzt werden (z.B. Teetreber, Sojapülpe, …)
- Eine düngerechtliche Einteilung erfolgt je nach Stoffeigenschaft in organische, organisch-mineralische oder mineralische Düngemittel
- Auch Vermischungen verschiedener Stoffe sind möglich („Gemisch“)
- Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Materialien die Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüMV) erfüllen, falls Bioabfälle beteiligt sind, sind zusätzlich die Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) verpflichtend, bei Zugabe von Klärschlämmen die der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
- Gemische sind immer individuell zu bewerten, je nach eingesetzten Mischungspartnern variieren Zusammensetzung und (Haupt-) Wirkung
- Beratung zu Eignung der Stoffe im Sinne der Pflanzenernährung und/oder der Wirkung im Boden
- Beratung zu Pflichten (Behandlung, Formulierung, ...)
- Bewertung der Behandlung und/oder Mischung,
- Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- Begleitung bei Behördenabsprachen
- Mit QLA-Zeichen sind evtl. Erleichterungen möglich (z.B. Lieferscheinverfahren nach BioAbfV, …)
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P-Recycling-Produkte
- Phosphor ist ein wertvoller, essenzieller Nährstoff
- einige Abfallstoffe enthalten hohe Konzentrationen an P (z.B. Klärschlamm)
- die Klärschlammverordnung macht klare Vorgaben zu P-Rückgewinnung und P-Recycling (u.a. Fristen und Recycling-Quoten)
- Die QLA bietet besonders für die P-Ströme aus Klärschlamm (Direktverwertung siehe „Klärschlamm“, Aschedirektverwertung, P-Extrakte aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen) Begleitung an
- Bewertung der Eigenschaften und Behandlung der Inputstoffe
- Begleitung beim Inverkehrbringen (z.B. Deklaration nach DüMV)
- auch notwendige Pflanzenversuche zu P-Verfügbarkeit können fachlich begleitet werden
Sprechen Sie uns gerne an!
Für die verschiedenen Produktgruppen werden jeweils spezielle Qualitäts- und Prüfbestimmungen (QP) angewendet, um eine auf den Einzelfall abgestimmte Qualitätskontrolle zu gewährleisten.
Die aktuellen Qualitäts- und Prüfbestimmungen finden Sie hier: