Sachverständige
In der Kategorie I (Ausgangsstoffe) und III (Anwendungskonzeption) des QLA-Qualitätssicherungssystems werden als Prüfinstanzen Sachverständige eingesetzt.
In der Sachverständigenliste sind die Sachverständigen verzeichnet, die die entsprechende Fachkunde nachgewiesen haben. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Qualitätssicherung ausschließlich Auditoren aus der QLA-Liste zu beauftragen.
Die Aufnahme in die Liste steht grundsätzlich allen Auditoren offen.
Eine Beauftragung als Auditor der QLA kann erst erfolgen, nachdem entsprechende Qualifikationen nachgewiesen wurden und die Aufnahme in die Auditorenliste der QLA GmbH erfolgt ist.